Das Europäische Parlament beabsichtigt, das Konzept der Kryptowährungen zu erweitern

12.04.2020 / Zahlungssystem-News

Das EU-Parlament hat eine Empfehlung zur Erweiterung des Konzepts der digitalen Vermögenswerte und eine Liste der in der Eurozone tätigen regulierten Unternehmen im Zusammenhang mit dieser Art von Tätigkeit abgegeben. So erkannten die Beamten an, dass die im Jahr 2018 verabschiedete Fünfte EU-Geldwäscherichtlinie (AMLD5) die von der FATF festgelegten strengen Maßnahmen nicht mehr erfüllen kann. Daher beabsichtigen die Entwickler, die europäische Version der Verordnung mit der internationalen in Einklang zu bringen.

Insbesondere werden Änderungen in Bezug auf Handelsplattformen eingeführt, die direkt mit Kryptowährung arbeiten. Auch wenn solche Unternehmen nicht mit Fiat-Geld arbeiten, müssen sie Maßnahmen zur Bekämpfung der Geldwäsche einhalten. In dem Bericht wurde das Problem der inhärenten Risiken angesprochen. Insbesondere erwähnten die Autoren des Dokuments auch, dass digitale Vermögenswerte eine erhöhte Volatilität aufweisen und viele EU-Finanzinstitute mit solchen Vermögenswerten arbeiten. „Wenn solche Unternehmen dennoch beschließen, sie in ihre Berichte aufzunehmen, können sie erhebliche Verluste erleiden“, sagen die Forscher und glauben, dass der Ausschluss von Kryptowährungen aus der Anzahl der eigenen Vermögenswerte von Kreditinstituten das Problem lösen kann, und es wird vorgeschlagen, nicht regulierte Vermögenswerte risikoreichen Vermögenswerten zuzuordnen.