Besteuerung von NFT

13.09.2021 / Zahlungssystem-News

Hinweis: Dieser Blog wurde von einem externen Blogger geschrieben. Die in diesem Beitrag geäußerten Ansichten und Meinungen gehören ausschließlich dem Autor.

Was ist NFT?

Ein Non-Fungible Token (NFT) ist ein digitaler Vermögenswert. Was es „nicht fungibel“ macht, ist, dass es nicht mit einem anderen solchen digitalen Asset austauschbar ist. Es funktioniert nicht wie eine Währung. Es könnte als virtuelles Gut wahrgenommen werden, das auf der Blockchain existiert. Manche würden es sogar „digitale Kunst“ nennen. Weitere Informationen zu NFT finden Sie hier.

Wie sollten NFT-bezogene Transaktionen in Indien besteuert werden?

Wir wissen bereits, wie beliebt Krypto in Indien geworden ist. Aber auch NFTs gewinnen langsam an Popularität. WazirX hat einen eigenen Marktplatz für NFTs gestartet, der Verkäufer/Ersteller und Käufer zusammenbringt. Wenn Sie YouTuber, Verkäufer oder Käufer sind, sind Sie vielleicht neugierig auf die steuerlichen Auswirkungen. 

Lass uns zunächst eines klarstellen: Der Begriff „NFTs“ wird in keinem der Steuergesetze in Indien erwähnt. Daher sind die unten erörterten Steuerbestimmungen mit Vorsicht zu genießen. 

Die Besteuerung von NFT kann anhand der folgenden Gesetze untersucht werden:

  • Einkommensteuergesetz – Hauptsächlich das Einkommensteuergesetz von 1961
  • GST-Gesetz – Das Central Goods and Services Tax Act (CGST), 2017 und andere verwandte GST-Gesetze
  • Finanzen Gesetz, 2016 – Insbesondere die Bestimmungen zur Ausgleichsabgabe
  • NFT und das Einkommensteuergesetz

    Das Einkommensteuergesetz zielt darauf ab, alle von einer Person erzielten Einkünfte zu besteuern, sofern sie nicht ausdrücklich ausgenommen sind. § 54 des Einkommensteuergesetzes von 1961 ist die Erhebungsstelle für Einkünfte unter der Überschrift „Kapitalgewinne“. Die Einkünfte würden unter der Überschrift „Kapitalgewinne“ erfasst, wenn ein „Kapitalvermögen“ übertragen wurde. Während Kapitalvermögen jegliche Art von Vermögenswerten umfassen kann, hat Abschnitt 2(14) insbesondere Folgendes in die Definition von „Kapitalvermögen“ aufgenommen:

  • Schmuck;
  • Archäologische Sammlungen;
  • Zeichnungen;
  • Gemälde;
  • Skulpturen; oder
  • Jedes Kunstwerk;
  • Ob NFTs als „jedes Kunstwerk“ klassifiziert werden können, ist umstritten. Selbst die Bezeichnung NFT als „Eigentum“ ist ein wenig mehrdeutig, da sie weder präsent ist noch Rechte in der physischen („realen“) Welt schafft. Der NFT behält nur dann seinen Wert auf der Blockchain, in der er geprägt und gehandelt wurde, und möglicherweise anderen kompatiblen Blockchains, wenn er interoperabel ist, aber hier hört er auf. 

    Eine andere Ansicht könnte darin bestehen, den Verkauf von NFT unter der Überschrift „Andere Quellen“ darzustellen. Diese Rubrik ist ausdrücklich für alle Einkünfte gedacht, die nicht unter die anderen Rubriken des Einkommensteuergesetzes fallen. Betrachten wir die steuerlichen Auswirkungen in diesen beiden Fällen:

    Verkäuferperspektive

    Wenn Sie sich entscheiden, Ihren NFT als Kapitalanlage zu behandeln, wird der Veräußerungsgewinn wie folgt berechnet:

    Verkaufswert von NFTxxx(-)Aufwendungen vollständig im Zusammenhang mit einem solchen VerkaufxxxNettoverkaufspreisxxx(-)(indexiert) Anschaffungskosten von NFTxxxKapitalgewinnexxx

    Wenn der NFT länger als 3 Jahre gehalten wird, wird er als langfristiger Kapitalgewinn behandelt und es stehen Indexierungsvorteile zur Verfügung. Wenn der NFT-Marktplatz Maklergebühren oder ähnliches erhebt, können diese vom Verkaufswert abgezogen werden. Wenn Sie der Ersteller des NFT sind, fallen in der Regel keine Anschaffungskosten an. Da es im NFT keinen Spielraum für „Verbesserungen“ gibt, wurde der Abzug für die Verbesserungskosten ignoriert.

    Wenn Sie sich dazu entschließen, die Einnahmen aus dem Verkauf von NFTs unter der Rubrik „Sonstige Quellen“ auszuweisen, ist es als Urheber möglich, den Verkaufswert anzugeben und auch einen Abzug für Aufwendungen im Zusammenhang mit diesen Einnahmen geltend zu machen. Für einen Urheber wären solche Ausgaben die Art von „Gasgebühren“, die vom NFT-Marktplatz erhoben werden. Für einen anderen Verkäufer als den Ersteller können keine anderen Ausgaben als Maklergebühren geltend gemacht werden, wenn diese vom Marktplatz in Rechnung gestellt werden.

    Käuferperspektive

    Falls es als Kapitalanlage behandelt wird, muss der Käufer nicht viel anderes tun, als das Kaufdatum und den Wert (vorzugsweise in INR) zum Zeitpunkt des Kaufs festzuhalten, damit er dasselbe geltend machen kann wie a Anschaffungskosten zum Zeitpunkt des späteren Verkaufs. 

    Falls sie unter „Sonstige Quellen“ ausgewiesen werden soll, handelt es sich offenbar nicht um eine förderfähige Ausgabe (Kosten, die beim Kauf angefallen sind), und daher muss der Käufer dies bei seinen Steuerberechnungen ignorieren.

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    NFT und das GST-Gesetz

    Der Abschnitt über Gebühren des CGST-Gesetzes, Abschnitt 9, erhebt GST für die Lieferung von Waren oder Dienstleistungen oder beides. Die Definition von „Waren“ im Sinne des Gesetzes umfasst alle Arten von beweglichen Sachen, aber die Definition von „Dienstleistungen“ umfasst alles andere als „Waren“. Dies eröffnet die Möglichkeit der Erhebung von GST auf NFTs. Die Definition von „Lieferung“ erfordert jedoch, dass die Transaktion im Rahmen oder zur Förderung des Geschäfts erfolgt. Es ist davon auszugehen, dass NFT-Ersteller dann beim Verkauf GST erheben müssten. Beachten Sie, dass eine Registrierung unter GST normalerweise nicht erforderlich ist, wenn der Gesamtumsatz Rs nicht überschreitet. 20 lakhs im Geschäftsjahr. 

    Verkäuferperspektive

    Der Verkäufer von NFT müsste, sofern er für die GST-Registrierung verantwortlich ist und den Beruf der Erstellung solcher NFTs ausübt, eine GST von 18 % – das ist der Restsatz – berechnen, da NFTs in der Regelung nirgendwo erwähnt werden der Klassifizierung von Dienstleistungen.

    Käuferperspektive

    Wenn der Verkäufer GST für die Lieferung von NFT berechnet hat, ist es schwierig, die Inanspruchnahme der Vorsteuergutschrift (ITC) in dieser Hinsicht zu rechtfertigen, da Abschnitt 16 des CGST-Gesetzes die Inanspruchnahme von ITC nur für solche eingehenden Lieferungen erlaubt im Rahmen oder zur Förderung des Geschäfts verwendet werden. Entweder muss man also im Geschäft mit dem Kauf und Verkauf von NFTs tätig sein oder man muss nachweisen, dass der Kauf des NFT eine Geschäftsausgabe war, was sich beide als mühsame Aufgabe erweisen kann.

    NFT und Ausgleichsabgabe

    Kapitel VIII des Finanzgesetzes von 2016 enthält die Bestimmungen zur Ausgleichsabgabe. § 165A erhebt eine Ausgleichsabgabe von 2 % auf die Gegenleistung, die ein „E-Commerce-Betreiber“ aus „E-Commerce-Lieferungen oder -Dienstleistungen“ erhält, die von ihm erbracht oder bereitgestellt oder vermittelt werden. 

    Der Begriff „E-Commerce-Betreiber“ wurde definiert als „ein Gebietsfremder, der eine digitale oder elektronische Einrichtung oder Plattform für den Online-Verkauf von Waren oder die Online-Bereitstellung von Dienstleistungen oder beides besitzt, betreibt oder verwaltet“. 

    Der Begriff „E-Commerce-Angebot oder -Dienstleistungen“ kann Folgendes bedeuten:

    (i) Online-Verkauf von Waren, die dem E-Commerce-Betreiber gehören; oder 

    (ii) Online-Bereitstellung von Dienstleistungen des E-Commerce-Betreibers; oder

    (iii) Online-Verkauf von Waren oder Bereitstellung von Dienstleistungen oder beides, erleichtert durch den E-Commerce-Betreiber; oder

    (iv) jede Kombination von Aktivitäten, die oben unter (i), (ii) oder (iii) aufgeführt sind.

    Auf der Grundlage des oben Gesagten können die folgenden Fragen aufgeworfen werden:

  • Könnte ein Unternehmen, das einen Marktplatz für den Kauf und Verkauf von NFTs bereitstellt, als E-Commerce-Betreiber angesehen werden?
  • Könnte die oben genannte Aktivität als „E-Commerce-Lieferung oder -Dienstleistung“ angesehen werden?
  • Wenn die Antwort auf das oben Gesagte ja lautet und die Nutzer solcher Marktplätze in Indien ansässig sind, könnte dies bedeuten, dass wenn solche Marktplätze eine „Gasgebühr“ erheben (dh eine Gebühr, um die Bergleute für die verbrauchte Rechenleistung zu entschädigen um die Transaktionen auf der Blockchain zu validieren), müsste eine Ausgleichsabgabe von 2% auf dieselbe erhoben werden.

    Beachten Sie, dass die Frage der Ausgleichsabgabe und sogar anderer Steuern nur an der Basis in Betracht gezogen wurde; Es gibt offensichtlich noch viele weitere rechtliche Feinheiten bei solchen Transaktionen.

    Der Beitrag Taxation on NFT erschien zuerst im WazirX-Blog.