Spezialgeräte für die Ausgabe digitaler Vermögenswerte an in Deutschland ansässige Personen unterliegen nun der Zwangslizenz der Bundesanstalt für Finanzaufsicht (BaFin). Die Regulierungsbehörde gab dies auf ihrer offiziellen Website bekannt.
Insbesondere weist die Meldung darauf hin, dass die Personen, die das Gerät installieren, zuerst die Genehmigung der BaFin einholen müssen. „Wer solche Kryptomaschinen ohne Erlaubnis der BaFin installiert, handelt illegal und wird daher auch strafrechtlich verfolgt. Personen oder Unternehmen, die Kryptomaschinenbetreibern, die an nicht autorisierten Transaktionen beteiligt sind, Räumlichkeiten, Strom oder eine Internetverbindung zur Verfügung stellen, gelten ebenfalls als Verstöße gegen Verwaltungsvorschriften und werden bestraft “, schreiben die Experten der Bundesaufsichtsbehörde.
Wir fügen hinzu, dass derzeit 28 Kryptomaten im Land installiert sind.
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