Kryptowährungs-Handelsplattform Coinbase verwirklicht seine Pläne, an die Börse zu gehen. Derzeit hat die SEC einen entsprechenden Registrierungsantrag im S-1-Formular gestellt. Nach Durchführung der Überprüfungsaktivitäten entscheidet die Abteilung über die Genehmigung oder Ablehnung des Börsengangs.
Coinbase-Spezialisten betonen, dass der Antrag kein Angebot zum Verkauf oder Kauf von Wertpapieren sein kann, und weisen darauf hin, dass solche Maßnahmen nur in Übereinstimmung mit den Registrierungsanforderungen des National Securities Act von 1933 durchgeführt werden. Die Ankündigung wird nur gemäß Regel 135 des Securities Act veröffentlicht.
Im vergangenen Jahr gab Coinbase Custody bekannt, dass das Unternehmen ein Vermögen von 1,3 Milliarden US-Dollar verwaltet.
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